Berufshaftpflichtversicherung und Rechtsschutzversicherung für Heilpraktiker

Aktuell

Klage in Sachen Eigenbluttherapie

Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat über die Klage des Freie Heilpraktiker e.V.  in Sachen Eigenbluttherapie entschieden. Über das Verfahren informiert deren Rechtsanwalt Dr. René Sasse hier .

Das Gericht hat deren Klage stattgegeben und ein behördliches Verbot aufgehoben. Einer Heilpraktikerin hat es zwei Formen der Eigenblutbehandlung erlaubt.
Aufgrund des Mustercharakters des Verfahrens ist dieses natürlich für viele Heilpraktiker hochinteressant. Wegen der erheblichen Tragweite der Entscheidung sollte der Newsletter der Kanzlei unbedingt eine weite Verbreitung finden.

Wir empfehlen daher den Newsletter der Kanzlei Dr. René Sasse und bitten darum die Verbreitung des Newsletters zu unterstützen. Eine Anmeldung ist hier möglich.

Der Beitrag wurde am Mittwoch, den 19. August 2020 um 18:05 Uhr veröffentlicht.

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